AGB

Myskyshop bietet Produkte und Services wie Sitzplatzreservierung, Zusatzgepäck und Bordmenü, die Sie bequem online buchen können. Wir weisen darauf hin, dass wir diesen Zusatzservice (Sitzplatzreservierung/ Bordverpflegung/ Zusatz- und Sportgepäck) nur in Verbindung mit einem Tailwind Airlines Flug anbieten können.

Kommt es zu einer Umbuchung, bieten wir Ihnen hierfür keine Ersatzleistung an, sondern erstatten Ihnen den Betrag schnellstmöglich und vollständig zurück.

Sitzplatzreservierung

Der Sitzplatzreservierungsservice ist nur für Tailwind Airlines-Flüge mit Tailwind Airlines-Flugnummer (TI/TWI) und Flugzeugen von Tailwind Airlines verfügbar. Für die im Voraus bezahlte Sitzplatzauswahl gelten die folgenden Bedingungen:

  1. In Verbindung mit einer optionalen Reservierung ist keine Sitzplatzauswahl möglich. Der Sitzplatz kann nach dem Kauf des Tickets gewählt werden.
  2. Stornierung der Sitzplatzreservierung und Rückerstattung sind nicht möglich.

Notausgangssitz

Jeder Passagier, dem ein Sitzplatz am Notausgang zugewiesen wird oder der einen Sitzplatz am Notausgang auswählt, muss über ausreichende Beweglichkeit, Kraft und Geschicklichkeit in beiden Armen, Händen und Beinen verfügen, um bei einer Evakuierung behilflich zu sein.

Passagiere, die nicht bereit sind, der Flugbesatzung im Falle einer Evakuierung zu helfen, sollten die Kabinenbesatzung oder das Bodenabfertigungspersonal informieren, das alternative Sitzplätze zuweist.

Sitzreihen um Notausgänge werden nicht an folgende Personen vergeben:

  1. Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität und psychischen Problemen sowie ältere und kranke Fahrgäste und solche mit anderen Behinderungen
  2. Körperlich oder geistig behinderte Passagiere, die sich bei Bedarf nicht schnell bewegen können
  3. Passagiere, die mehr als ein geringfügiges Problem mit ihren Augen oder Ohren haben, das ihre Fähigkeit beeinträchtigen würde, die Anweisungen zur Einleitung einer Notfallevakuierung zu verstehen
  4. Schwangere Passagiere
  5. Kinder unter 16 Jahren ohne Elternteil
  6. Passagiere, die mit Kleinkindern und/oder Kindern unter 16 Jahren reisen
  7. Passagiere, deren Körpermaße eine schnelle Bewegung verhindern
  8. Passagiere in Gewahrsam
  9. Passagiere mit Blindenhunden oder Haustieren

Falls erforderlich, kann die Kabinenbesatzung oder das Bodenpersonal die Sitze von Passagieren ändern, die nicht den Anforderungen entsprechen, die für das Sitzen auf einem Notsitz erforderlich sind. In einem solchen Fall wird die Reservierungsgebühr nicht zurückerstattet.

Zusatzgepäck

Das kostenlos mitzuführende Freigepäck ist auf dem Voucher (dem ausgestellten Ticket) deutlich angegeben. Für die Beförderung von Gepäck, das die für die Passagiere gewährte Freigepäckmenge überschreitet, oder von Sondergepäck wird ein Zuschlag erhoben. Freigepäck für Übergepäck oder Sondergepäck (Golftaschen usw.) kann über diese Website für Übergepäck erworben werden, das über das im Beförderungsvertrag angegebene Freigepäck hinausgeht.

Für die Beförderung von Sondergepäck fallen Gebühren an. Dazu gehören Sportgeräte (Golf- und Tauchausrüstung, Fahrräder, Bodyboards, Surfbretter, Skiausrüstung etc.). Eine Stornierung von Übergepäck (Extra) und Sondergepäck (Sport) sowie eine Rückerstattung sind nicht möglich.

Boardmenu / Mahlzeiten

Sondermahlzeiten müssen mit allen notwendigen Erläuterungen bestellt werden (z. B. warme Mahlzeit oder Frühstück für Diabetiker, warme Kindermahlzeit, laktosearme Mahlzeit usw.). Involatus garantiert nicht, dass Sondermahlzeiten, die weniger als 24 Stunden vor der Abflugzeit reserviert wurden, und bei unerwarteten Betriebszeiten geladen werden Stornierung von Mahlzeiten und Rückerstattung sind nicht möglich.

Zusätzliche Information:

Flüssigkeiten

Passagiere dürfen kleine Flüssigkeitsmengen in separaten Flaschen oder Verpackungen mitführen, die jeweils ein Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml haben dürfen. Diese kleinen Flaschen und Packungen sollten in einem einzigen, transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, der selbst ein Fassungsvermögen von 1 Liter (ca. 20 cm x 20 cm) nicht überschreiten sollte. Der Inhalt des Plastikbeutels muss bequem hineinpassen, und der Beutel sollte versiegelt sein. Jeder Passagier darf nur einen Beutel mit Flüssigkeiten mitführen. Die Tasche muss zur Kontrolle an der Sicherheitskontrolle am Flughafen vorgelegt werden. Flüssigkeiten, die nicht in den wiederverschließbaren Beutel passen, sollten in das Aufgabegepäck gepackt und eingecheckt werden.

Zu den „Flüssigkeiten“ gehören:

  1. Alle Getränke, einschließlich Wasser, Suppe und Sirup
  2. Cremes, Lotionen, Öle, Parfums, Mascara etc. (Alle ähnlichen Produkte, wie Rasierschaum, Spray und Deodorant.)
  3. Sprays und Druckbehälter, einschließlich Rasierschaum und Deo-Sprays
  4. Pasten, einschließlich Zahnpasten
  5. Gele, einschließlich Haar- und Duschgel
  6. Alle anderen Substanzen und Gegenstände ähnlicher Konsistenz

An Flughäfen gekaufte Duty-Free-Artikel können in einem versiegelten Beutel mit an Bord genommen werden, wenn ihnen eine Quittung mit dem Datum des Fluges beiliegt. Diese Artikel müssen vom Duty-Free-Verkaufspersonal versiegelt werden. Werden gekaufte Waren vor Erreichen des Bestimmungsortes geöffnet und verwendet oder kann der Kaufbeleg nicht vorgelegt werden, können die Behörden die Waren beschlagnahmen.

Medikamente

Unverzichtbare Medikamente und Babynahrung dürfen in größeren Mengen als 100 ml mitgeführt werden, unterliegen jedoch einer Kontrolle.

Handgepäck

Jeder Passagier darf nur ein Handgepäckstück (zusätzlich zum wiederverschließbaren Flüssigkeitsbeutel) durch die Flughafenkontrolle führen. Aufgrund von Covid-19-Maßnahmen auf unseren Flügen: Für alle Tarife ist das Handgepäck auf 1 Handgepäckstück (max. 55 x 40 x 25 cm) und 1 Stück persönliche Ausrüstung (kleine Handtasche/Babytasche, Aktentaschen oder Laptop) (max. 40 x 30 x 15 cm) begrenzt cm).

Laptops / Elektroartikel

Laptops und andere große Elektrogeräte (z. B. Haartrockner) müssen aus dem Handgepäck entfernt werden und werden separat kontrolliert. Eine Laptoptasche gilt als ein in der Kabine erlaubter Gegenstand.

Übergroßes Gepäck

Alle Gepäckstücke, die nicht den zulässigen Handgepäckgrößen entsprechen, müssen eingecheckt und im Frachtraum des Flugzeugs verstaut werden. Musikinstrumente sind ausnahmsweise als zweites Handgepäckstück erlaubt, müssen jedoch kontrolliert werden, und Passagiere sollten sich bei den Fluggesellschaften erkundigen, ob besondere Vorkehrungen (z. B. Kauf eines zusätzlichen Sitzplatzes) für diese großen Instrumente erforderlich sind.

Stand: Juli 2022 – Kaarst
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